Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Capvis Equity V L.P.; Schurter Holding AG
BWB/Z-6178
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 16.01.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Capvis V (Jersey, Kanalinseln) beabsichtigt indirekt, sämtliche Anteile an und die alleinige Kontrolle über Schurter Holding AG (Schweiz), sowie deren Tochtergesellschaften und
Beteiligungen, von den Mitgliedern der Familie Schurter zu erwerben.
Die Transaktion betrifft elektronische und elektromagnetische Produkte und Lösungen.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung elektronischer Komponenten.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.02.2023.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.02.2023 weggefallen.