Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
KPS Capital Partners, LP; Princess Yachts (Holdings)
BWB/Z-6177
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.01.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Das angemeldete Vorhaben betrifft die beabsichtige Investition in und den beabsichtigten indirekten Erwerb von bis zu 100% der Anteile an Princess Yachts (Holdings) Limited durch Investmentfonds, die von KPS Capital Partners, LP, Vereinigte Staaten, verwaltet oder beraten werden und indirekt unter der alleinigen Kontrolle von KPS Capital Partners, LP stehen, sodass diese Investmentfonds die alleinige Kontrolle an Princess Yachts (Holdings) Limited erwerben.
Betroffener Geschäftsbereich: Bau von Yachten
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.02.2023.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 31.01.2023 weggefallen.