Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

BurdaVerlag GmbH; FUNKE Mediengruppe GmbH & Co. KGaA; BCN Brand Community Network GmbH - BWB/Z-6176 | Bundeswettbewerbsbehörde

BurdaVerlag GmbH; FUNKE Mediengruppe GmbH & Co. KGaA; BCN Brand Community Network GmbH

BWB/Z-6176

12.01.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.01.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von rund 30 % der Anteile sowie gemeinsame Kontrolle über die BCN Brand  Community Network GmbH durch FUNKE Mediengruppe GmbH & Co. KGaA, alle 
Deutschland.

Betroffener Geschäftszweig: Vermarktung und Vermittlung von Werbezeiten und Werbeflächen.

Betroffener Geschäftszweig: M - Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.02.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.02.2023 weggefallen.

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