Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Advent International Corporation; Kerry Group Plc - BWB/Z-6175 | Bundeswettbewerbsbehörde

Advent International Corporation; Kerry Group Plc

BWB/Z-6175

12.01.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.01.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Von Advent International Corporation (USA) und ihren verbundenen Unternehmen verwaltete  und/oder beratene Fonds beabsichtigen, indirekt die alleinige Kontrolle über bestimmte Unterneh-
men und Vermögenswerte, nämlich das Geschäft mit süßen Spezialitäten-Ingredienzien der Kerry  Group Plc (Irland), zu erwerben. 

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und den Verkauf von süßen Ingredienzien für Lebensmittel. 

Betroffene Geschäftszweige: Herstellung von sonstigen Nahrungsmitteln

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.02.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.02.2023 weggefallen.

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