Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

TRUMPF SE + Co. KG; STOPA Anlagenbau GmbH - BWB/Z-6170 | Bundeswettbewerbsbehörde

TRUMPF SE + Co. KG; STOPA Anlagenbau GmbH

BWB/Z-6170

02.01.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 02.01.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die TRUMPF SE + Co. KG beabsichtigt, indirekt über ihre 100 %-ige Tochtergesellschaft TRUMPF International Beteiligungs-GmbH 25,1 % der Anteile an der STOPA Anlagenbau GmbH zu erwerben. 

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.01.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 31.01.2023 weggefallen.

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