Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

General Electric Company Polska Sp. z o.o.; XEOS Sp. z o.o., ul.; Lufthansa Technik AG - BWB/Z-6066 | Bundeswettbewerbsbehörde

General Electric Company Polska Sp. z o.o.; XEOS Sp. z o.o., ul.; Lufthansa Technik AG

BWB/Z-6066

05.09.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 02.09.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

General Electric Company Polska Sp. z o.o. beabsichtigt, die Beteiligung an dem derzeit gemeinsam kontrollierten Unternehmen XEOS Sp. z o.o., Polen, zu erhöhen und dadurch die alleinige Kontrolle über XEOS Sp. z o.o. zu erwerben. 

Der Zusammenschluss betrifft Wartungs-, Reparatur- und Überholungsdienstleistungen. 

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.09.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.10.2022 weggefallen.

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