Verbotene Durchführung - Kartellgericht verhängt eine Geldbuße gegen Oras Invest iHv EUR 85.000 wegen verbotener Durchführung eines Zusammenschlusses

Auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde verhängte das Kartellgericht mit rechtskräftigem Beschluss vom 11.10.2023 (GZ 28 Kt 6/23a) eine Geldbuße in Höhe von EUR 85.000 über Oras Invest Oy („Oras Invest“) wegen Verstoßes gegen das Durchführungsverbot des § 17 KartG.

Der gegenständliche Zusammenschluss betraf den Erwerb von über 25% der Stimmrechtsanteile an dem finnischen Zielunternehmen, Uponor Oyj („Uponor“). Bei der ebenfalls finnischen Erwerberin handelt es sich um eine Holdinggesellschaft mit Industrieunternehmen als Investitionsschwerpunkt. Uponor ist ein Industrieunternehmen in den Bereichen Sanitär-, Innenraumklima- und Infrastrukturlösungen, wobei das Zielunternehmen insbesondere in Nordamerika tätig ist.

Oras Invest kooperierte mit den Amtsparteien und legte ein Anerkenntnis ab. Aus Eigenem meldete die Erwerberin den in verbotener Weise durchgeführten Zusammenschluss nachträglich am 23.03.2023 an. Die BWB gab den Zusammenschluss am 13.04.2023 frei.