Verbotene Durchführung - Kartellgericht verhängt auf Antrag der BWB Geldbuße gegen ADOMO Beteiligungs GmbH wegen verbotener Durchführung eines Zusammenschlusses in zwei Fällen

Auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde verhängte das Kartellgericht am 22.03.2023 gemäß § 29 Z 1 lit a iVm § 17 Abs 1 KartG  Geldbußen iHv EUR 65.000 und EUR 85.000 gegen das Unternehmen ADOMO Beteiligungs GmbH wegen der verbotenen Durchführung des anmeldebedürftigen Erwerbs von mehr als 50 % der Anteile und damit alleiniger Kontrolle über die Universal Gebäudereinigung Gesellschaft m.b.H. und des ebenfalls anmeldebedürftigen Erwerbs von sämtlichen Anteilen an der DUO Holding GmbH.

Die Zusammenschlüsse wurden verspätet und nach einer Selbstanzeige am 30.12.2021 bei der BWB angemeldet (BWB/Z-5832 und BWB/Z-5835). Da es keine wettbewerblichen Bedenken gegen die Zusammenschlüsse gab, wurden diese schließlich mit Wirkung vom 28.01.2022 freigegeben. Die Zusammenschlüsse wurden somit im Zeitraum von 15.06.2020 bzw. 11.11.2020 bis 27.01.2022 durchgeführt ohne einer Freigabe durch die BWB.

25 Kt 12/22 k und 24 Kt 9/22 m