Über die Antragsgegnerin wird wegen verbotener Durchführung des am 21.8.2018 angemeldeten Zusammenschlusses (BWB/Z-4077) betreffend den Erwerb eines 25% überschreitenden Anteils an der ASOS Plc durch die Antragsgegnerin im Zeitraum 27.4.2012 bis 19.9.2018 gemäß § 17 Abs 1 iVm § 29 Z 1 lit a KartG eine Geldbuße von EUR 75.000,00 verhängt.
Der Zusammenschluss wurde nachträglich bei der Bundeswettbewerbsbehörde angemeldet (BWB/Z-4077).
Die Antragsgegnerin stellte den entscheidungserheblichen Sachverhalt außer Streit. Der Beschluss ist rechtskräftig.
Betroffener Wirtschaftszweig: Bekleidung und Schuhe