BWB/Z-1828 - verbotene Durchführung

Das Kartellgericht verhängte mit Beschluss vom 31.1.2013 gegen ein Unternehmen, das im Bereich des Verlags von Special Interest Zeitschriften (Frauenzeitschriften, Life-Style-Magazine, Yellow Press) aktiv ist, eine Geldbuße.

Das Kartellgericht verhängte mit Beschluss vom 31.1.2013 gegen ein Unternehmen, das im Bereich des Verlags von Special Interest Zeitschriften (Frauenzeitschriften, Life-Style-Magazine, Yellow Press) aktiv ist, eine Geldbuße.

Das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht verhängte mit Beschluss vom 31.1.2013 zu 25 Kt 67/12- auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde vom 15.11.2012 gem. § 29 Z1 lit a KartG 2005 eine Geldbuße in Höhe von € 10.000,-- wegen Zuwiderhandlung gegen das Durchführungsverbot nach § 17 KartG 2005.