BWB/Z-1362 - verbotene Durchführung

Das Kartellgericht verhängte mit Beschluss vom 12.7.2012 gegen ein Unternehmen, das im Bereich des Verlags von Fachzeitschriften und anderen Medientätigkeiten aktiv ist, eine Geldbuße.

Das Kartellgericht verhängte mit Beschluss vom 12.7.2012 gegen ein Unternehmen, das im Bereich des Verlags von Fachzeitschriften und anderen Medientätigkeiten aktiv ist, eine Geldbuße.

Das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht verhängte mit Beschluss, 25 Kt 9/12-6 vom 12.7.2012 gem. § 29 Z1 lit a KartG 2005 auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde vom 4.6.2012 eine Geldbuße in Höhe von € 5.000,-- wegen Zuwiderhandlung gegen das Durchführungsverbot nach § 17 KartG 2005.

Der Beschluss ist rechtskräftig.