BWB/EM-3551 - verbotene Durchführung - TPG Slowhand, LP und Servco Pacific Inc.

Das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht verhängte mit Beschluss vom 13.03.2014 zu 29 Kt 159/13 gegen TPG Slowhand, LP und Servco Pacific Inc. eine Geldbuße.

Das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht verhängte mit Beschluss vom 13.03.2014 zu 29 Kt 159/13 gegen TPG Slowhand, LP und Servco Pacific Inc. eine Geldbuße.

Der Antrag gem. § 29 Z1 lit a KartG 2005 wegen Zuwiderhandlung gegen das Durchführungsverbot nach § 17 KartG 2005 wurde von der Bundeswettbewerbsbehörde am 10.12.2013 eingebracht. Das Kartellgericht hat gegen beide Unternehmen eine Geldbuße in Höhe von jeweils € 8.800,-- verhängt. Der Beschluss ist rechtskräftig.

Der Zusammenschluss war nicht nur in Österreich sondern in weiteren 4 Mitgliedsländern anmeldepflichtig, weshalb auf Antrag der Anmelder der Zusammenschluss von der Europäische Kommission (M.6981) geprüft und am 16.12.2013 freigegeben wurde.