Die BWB beantragte Geldbuße gegen ein internationales Süßwarenunternehmen.
Das Kartellgericht verhängte auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde gegen ein internationales Süßwarenunternehmen eine Geldbuße von € 15.000,-- wegen des Nichteinhaltens von Auflagen, die diesem im Zusammenhang mit der Freigabe eines Zusammenschlusses auferlegt worden waren. Der Beschluss ist rechtskräftig.