BWB/A-1407 - verbotene Durchführung

Das Kartellgericht verhängte mit Beschluss vom 7.3.2012 gegen ein Unternehmen in der Baubranche eine Geldbuße.

Das Kartellgericht verhängte mit Beschluss vom 7.3.2012 gegen ein Unternehmen in der Baubranche eine Geldbuße.

Das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht verhängte mit Beschluss, 27 Kt 1/12-7 vom 7.3.2012 gem § 29 Z 1 lit a KartG 2005 auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde vom 20.1.2012 gegen ein Unternehmen, welches in der Baubranche tätig ist, eine Geldbuße in Höhe von € 5.000,-- wegen Zuwiderhandlung gegen das Durchführungsverbot nach § 17 KartG 2005.

Der Beschluss ist rechtskräftig.