BWB/A-1374 - verbotene Durchführung - 21 Centrale Partners SA

Das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht verhängte mit Beschluss vom 15.01.2015, 24 Kt 69, 70/14 gegen 21 Centrale Partners SA eine Geldbuße in der Höhe von EUR 30.000 wegen Verstoßes gegen das Durchführungsverbot (§ 17 Abs 2 KartG).

Das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht verhängte mit Beschluss vom 15.01.2015, 24 Kt 69, 70/14 gegen 21 Centrale Partners SA eine Geldbuße in der Höhe von EUR 30.000 wegen Verstoßes gegen das Durchführungsverbot (§ 17 Abs 2 KartG).

​Die von BWB und BKAnw eingebrachten Anträge betrafen im Jahr 2011 erfolgte Zuwiderhandlungen gegen Verpflichtungszusagen, die von der Antragsgegnerin gegenüber den Amtsparteien im Zuge eines Zusammenschlusskontrollverfahrens über den Erwerb eines im Bereich der Entwicklung, Produktion und des Vertriebs leichter KFZ tätigen Unternehmens abgegeben worden waren. Die Antragsgegnerin hat den Sachverhalt außer Streit gestellt. Der Beschluss ist rechtskräftig.