BWB/A-1374 - verbotene Durchführung

Auf Antrag der BWB und des BKAnw wurde heute, 24.03.2011, gegen ein ua im Kfz-Bereich tätiges Private Equity Unternehmen eine Geldbuße verhängt.

Auf Antrag der BWB und des BKAnw wurde heute, 24.03.2011, gegen ein ua im Kfz-Bereich tätiges Private Equity Unternehmen eine Geldbuße verhängt.

Das Kartellgericht verhängte auf Antrag der BWB und des BKAnw gegen ein ua im Kfz-Bereich tätiges Private Equity Unternehmen wegen Nichteinhaltens der mit der Durchführung eines Zusammenschlusses verbundenen Verpflichtungen (ua Berichtspflichten, Sicherungstreuhänder) eine Geldbuße von € 200 000,--. Der Beschluss ist rechtskräftig.