BWB/A-1056 - verbotene Durchführung

Die BWB stellte einen Geldbußenantrag wegen verbotener Durchführung des Anteilserwerbs an einem überregionalen Gratiszeitungsherausgeber seit Mai 2005.

Die BWB stellte einen Geldbußenantrag wegen verbotener Durchführung des Anteilserwerbs an einem überregionalen Gratiszeitungsherausgeber seit Mai 2005.

Die BWB hat beim Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht den Antrag auf Verhängung einer Geldbuße nach § 142 Z 1 lit a iVm § 42a Abs 4 KartG 1988 bzw nach § 29 Z 1 lit a iVm § 17 Abs 1 KartG 2005 wegen verbotener Durchführung des Anteilserwerbs an einem überregionalen Gratiszeitungsherausgeber seit Mai 2005 gestellt.

Die Antragsgegner sind über eine Treuhandgesellschaft an einer vorwiegend regional tätigen, marktbeherrschenden Mediengruppe beteiligt. Der strittige Anteilserwerb erfolgte ebenfalls über einen Treuhänder. Da nach Ansicht der Antragsgegner die Treuhandkonstruktion die Zurechnung der Umsätze des marktbeherrschenden Medienunternehmens ausschließt, unterblieb eine Anmeldung des oben genannten Anteilserwerbs. Die BWB vermag diese Ansicht nicht zu teilen.

Im Hinblick auf das Verfahrensergebnis zu Z-340 wurden die Anträge der BWB am 18.02.2008 zurückgezogen.