BWB/Z-1406 - verbotene Durchführung - Graz-Köflacher Bahn- und Busbetrieb GmbH

Das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht verhängte mit Beschluss vom 8.7.2015 (29 Kt 68/14) gegen die Graz-Köflacher Bahn- und Busbetrieb GmbH eine Geldbuße in der Höhe von EUR 40.000 wegen Verstoßes gegen das Durchführungsverbot.

Das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht verhängte mit Beschluss vom 8.7.2015 (29 Kt 68/14) gegen die Graz-Köflacher Bahn- und Busbetrieb GmbH eine Geldbuße in der Höhe von EUR 40.000 wegen Verstoßes gegen das Durchführungsverbot.

​Die Bundeswettbewerbsbehörde beantragte die Verhängung einer Geldbuße iHv EUR 40.000 wegen der verbotenen Durchführung eines Zusammenschlusses gem § 29 Z1 lit a iVm § 17 Abs 2 KartG in Form der Nichteinhaltung einer im Rahmen des Zusammenschlusses abgegebenen Verpflichtungszusage. 

Der Beschluss ist rechtskräftig.