BWB/VD-10 - verbotene Durchführung - Comparex AG

​Auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) verhängte das Kartellgericht mit Beschluss vom 19.12.2017 (27 Kt 9/17a) gegen die Comparex AG, gem. § 29 Z 1 lit a iVm § 17 Abs 1 KartG wegen verbotener Durchführung eines Zusammenschlusses im Zeitraum vom 24.04.2013 bis 28.10.2017, nämlich durch den Erwerb der Agile Software B.V., Niederlande, und InfraControl B.V., Niederlande, eine Geldbuße von EUR 30.000 verhängt.

Auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) verhängte das Kartellgericht mit Beschluss vom 19.12.2017 (27 Kt 9/17a) gegen die Comparex AG, gem. § 29 Z 1 lit a iVm § 17 Abs 1 KartG wegen verbotener Durchführung eines Zusammenschlusses im Zeitraum vom 24.04.2013 bis 28.10.2017, nämlich durch den Erwerb der Agile Software B.V., Niederlande, und InfraControl B.V., Niederlande, eine Geldbuße von EUR 30.000 verhängt.

Der Beschluss ist rechtskräftig.

Erklärung: Unter verbotenen Durchführungen versteht man Zusammenschlüsse, die ohne Genehmigung durch die BWB bzw das Kartellgericht  bzw. in anderer Art und Weise als angegeben durchgeführt wurden.