Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

MFE-MEDIAFOREUROPE N.V.; ProSiebenSat.1 Media SE - BWB/Z-6429 | Bundeswettbewerbsbehörde

MFE-MEDIAFOREUROPE N.V.; ProSiebenSat.1 Media SE

BWB/Z-6429

21.11.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 21.11.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von alleiniger Kontrolle über ProSiebenSat.1 Media SE, Unterföhring, Deutschland, durch MFE-MEDIAFOREUROPE N.V., Amsterdam, Niederlande. 

Betroffener Geschäftszweig: Fernsehveranstalter.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am .

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Datum des Prüfungsantrages durch die BWB: 19.12.2023

Zurückziehung des Prüfantrages durch die BWB und den Bundeskartellanwalt: 07.02.2024

Freigabe mit Verpflichtungszusagen am 08.02.2024

Verpflichtungszusagen Z-6429 MFE MEDIAFOREUROPE N.V. und ProSiebenSat.1 Media SE

Fallbericht Z 6429 MFE MEDIAFOREUROPE N.V. und ProSiebenSat.1 Media SE

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