Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Strabag AG; D+B Holding und Beteiligungs GmbH; Wieser Verkehrssicherheit GmbH - BWB/Z-6209 | Bundeswettbewerbsbehörde

Strabag AG; D+B Holding und Beteiligungs GmbH; Wieser Verkehrssicherheit GmbH

BWB/Z-6209

28.02.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 28.02.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

STRABAG AG (Österreich) beabsichtigt, direkt und gemeinsam mit einer weiteren Tochtergesellschaft der STRABAG SE sämtliche Geschäftsanteile an und somit alleinige Kontrolle über D+B Holding und Beteiligungs GmbH (Österreich) und Wieser Verkehrssicherheit GmbH (Österreich) zu erwerben.

Betroffener Geschäftszweig: F - Baugewerbe/Bau H - Verkehr und Lagerei

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.04.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Die Anmelderin hat am 28.03.2023 gemäß § 11 Abs. 1a KartG die Verlängerung der Frist zur Stellung eines Prüfungsantrages um zwei Wochen beantragt. Mit dem fristgerecht zugestellten Antrag verlängert sich die Frist zur Stellung eines Prüfungsantrages durch die Amtsparteien um zwei Wochen. Somit endet die Frist am 11. April 2023.

Zur Frage der Auswirkungen des angemeldeten Zusammenschlussvorhabens hat die bisherige Prüfung der BWB ergeben, dass nach derzeitigem Kenntnisstand nicht ausgeschlossen werden kann, dass in Folge einer allfälligen Durchführung des Zusammenschlusses eine marktbeherrschende Stellung entstehen bzw. verstärkt werden kann oder wirksamer Wettbewerb erheblich behindert werden kann. Die BWB hat daher am 11.04.2023 eine Prüfung des Zusammenschlussvorhabens beantragt da noch Informationen aus dem Markt für eine abschließende Beurteilung fehlen. Der Bundeskartellanwalt (BMJ) stellte ebenfalls einen Prüfantrag.

Da sich die Verdachtsmomente nicht erhärtet haben, haben die Bundeswettbewerbsbehörde und der Bundeskartellanwalt die Prüfungsanträge am 21.7.2023 zurückgezogen.

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