Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Auctus Gruppe; Cruiseadors GmbH; Digitalberatung GmbH; mediaworx berlin AG; Kamano GmbH; klaro Media GmbH EComCon GmbH; Leonex Internet GmbH Xenoel Internet Services GmbH; Hanse CRM GmbH - BWB/Z-5761 | Bundeswettbewerbsbehörde

Auctus Gruppe; Cruiseadors GmbH; Digitalberatung GmbH; mediaworx berlin AG; Kamano GmbH; klaro Media GmbH EComCon GmbH; Leonex Internet GmbH Xenoel Internet Services GmbH; Hanse CRM GmbH

BWB/Z-5761

15.11.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.11.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Fondsgesellschaften der AUCTUS-Gruppe, Deutschland, beabsichtigen, indirekt durch die AUCTUS 132. Beteiligungsgesellschaft mbH, Deutschland, an der sie letztlich rund 62,68% der Anteile halten werden, sämtliche Anteile an und damit die alleinige Kontrolle über die MAI Marketing Automation Intelligence GmbH, eine Holdinggesellschaft, zu erwerben. Diese wird ihrerseits als Teil einer einheitlichen Transaktion zeitnah im Ergebnis sämtliche Anteile an und damit die alleinige Kontrolle über jede der folgenden operativen Zielgesellschaften erwerben:

− Cruiseadors GmbH, Deutschland;

− Digitalberatung GmbH, Österreich (einschließlich deren 100%-iger Tochtergesellschaft

Digitalberatung CX GmbH, Deutschland);

− mediaworx berlin AG, Deutschland;

− Kamano GmbH, Deutschland;

− klaro Media GmbH / EComCon GmbH, Deutschland;

− Leonex Internet GmbH / Xenoel Internet Services GmbH, Deutschland; und

− Hanse CRM GmbH, Deutschland.

Die AUCTUS-Gruppe beabsichtigt mithin nach Durchführung des Zusammenschlussvorhabens

indirekt (über die AUCTUS 132. Beteiligungsgesellschaft mbH) die alleinige Kontrolle über die MAI Marketing Automation GmbH und die operativen Zielgesellschaften auszuüben. Kein anderer Gesellschafter als die AUCTUS-Gruppe wird Anteile/Stimmrechte in Höhe von 25 % oder mehr an und/oder rechtliche bzw. faktische Mitkontrolle über AUCTUS 132. Beteiligungsgesellschaft mbH einschließlich der MAI Marketing Automation GmbH und der operativen Zielgesellschaften erwerben.

 

Betroffener Geschäftsbereich: IT-Dienstleistungen, insbesondere Digitalberatung/ Marketing Automation

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.12.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.12.2021 weggefallen.

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