Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Invest Unternehmensbeteiligungs Aktiengesellschaft; ALUK-Privatstiftung; Kapsch BusinessCom AG - BWB/Z-5524 | Bundeswettbewerbsbehörde

Invest Unternehmensbeteiligungs Aktiengesellschaft; ALUK-Privatstiftung; Kapsch BusinessCom AG

BWB/Z-5524

09.07.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 08.07.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Das angemeldete Zusammenschlussvorhaben betrifft die Erlangung eines (mit-) beherrschenden Einflusses an der Kapsch BusinessCom AG durch die Invest Unternehmensbeteiligungs Aktiengesellschaft (wirtschaftlicher Eigentümer: Privatstiftung für die Standorterhaltung in Oberösterreich) im Wege eines Anteilserwerbs in der Höhe von rund 17,4% an der neu gegründeten KBC Beteiligungs GmbH, die nach Durchführung des Zusammenschlusses zu 94,88% an der Kapsch BusinessCom AG beteiligt sein soll. Die Kapsch BusinessCom AG ist das Mutterunternehmen der KBC-Gruppe.

Weitere rund 70,8% an der KBC Beteiligungs GmbH, die nach Durchführung des Zusammenschlusses zu 94,88% an der Kapsch BusinessCom AG beteiligt sein soll, soll die ALUK-Privatstiftung halten, die bislang (indirekt) zu etwa 1/3 an der Kapsch BusinessCom AG beteiligt ist.

Betroffener Geschäftszweig: Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 05.08.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 06.08.2021 weggefallen.

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