Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Saarstahl; Liberty Rail Hayange SAS; Liberty Ascoval SAS
BWB/Z-5482
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.06.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die Saarstahl Aktiengesellschaft (Deutschland) – oder eine andere Tochtergesellschaft des SHS-Konzerns – beabsichtigt alle Anteile der Liberty Rail Hayange SAS (Hayange im französischen Département Moselle) und der Liberty Ascoval SAS (Saint-Saulve im französischen Département Nord) zu erwerben. Die Anteile an Liberty Rail Hayange und Liberty Ascoval hält aktuell zu jeweils 100 % die Liberty Steel France Holding.
Tätigkeitsbereich: Herstellung und Direktverkauf von Schienen, Herstellung von Vorblöcken (blooms) zur Herstellung von Schienen und allen Endprodukten, die ihrerseits aus einem Stahl-Langprodukt gefertigt werden.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.07.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.07.2021 weggefallen.