Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Saudi Arabian Industrial Investments Company; Broad Peak Diamond SLP LP; Asia Green Fund Management Limited; DuPont Clean Technologies - BWB/Z-5409 | Bundeswettbewerbsbehörde

Saudi Arabian Industrial Investments Company; Broad Peak Diamond SLP LP; Asia Green Fund Management Limited; DuPont Clean Technologies

BWB/Z-5409

12.05.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.05.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

The Saudi Arabian Industrial Investments Company (Dussur) (Saudi-Arabien), Broad Peak Diamond SLP LP (Cayman Islands) und Asia Green Fund Management Limited (Cayman Islands) beabsichtigen, indirekt über eine neu gegründete, gemeinsam kontrollierte Holdinggesellschaft, Diamond Cleantech Holdings, LP (Cayman Islands), die gemeinsame Kontrolle über DuPont Clean Technologies zu erwerben. Das Zielgeschäft umfasst sämtliche Anteile an DuPont Technologies Holding Company, Inc., Belco Technologies Corporation und Refining Technology Solutions LLC (alle USA) sowie bestimmte Vermögenswerte. The Saudi Arabian Industrial Investments Company (Dussur), Broad Peak Diamond SLP LP und Asia Green Fund Management Limited werden zusammen 53,19% der Anteile an Diamond Cleantech Holdings, LP und damit indirekt an dem Zielgeschäft halten. Darüber hinaus wird Tensile Capital Partners Master Fund LP (Cayman Islands) eine nicht-kontrollierende Minderheitsbeteiligung von ca. 46,81% an Diamond Cleantech Holdings, LP und damit indirekt an dem Zielgeschäft erwerben. 

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft saubere Technologien, d.h. Prozesse, Produkte oder Dienstleistungen, die die negativen Auswirkungen auf die Umwelt durch signifikante Verbesserungen der Energieeffizienz, die nachhaltige Nutzung von Ressourcen oder Umweltschutzaktivitäten reduzieren.   

Betroffener Geschäftsbereich: Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Förderung von Mineralöl und Erdgas

Betroffener Geschäftszweig: B - Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.06.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.06.2021 weggefallen.

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