Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft; Custom Cells Itzehoe GmbH; P3 group GmbH - BWB/Z-5342 | Bundeswettbewerbsbehörde

Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft; Custom Cells Itzehoe GmbH; P3 group GmbH

BWB/Z-5342

01.04.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 31.03.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft („Porsche“) in Abstimmung mit der Custom Cells Itzehoe GmbH („Customcells“) sowie der P3 group GmbH („P3 group“, zusammen „die Parteien“) beabsichtigen, ein nicht vollfunktionsfähiges Gemeinschaftsunternehmen zur Entwicklung, Fertigung und zum Vertrieb von Hochleistungsbatteriezellen in der Rechtsform einer deutschen GmbH mit der Firma „Cellforce Group GmbH“ („CFG“ oder „Gemeinschaftsunternehmen“) zu gründen (nachfolgend „Zusammenschlussvorhaben“). An dem Gemeinschaftsunternehmen soll Porsche zu 71,50%, Customcells zu 14,25% und P3 group zu 14,25% beteiligt sein. Porsche ist eine hundertprozentige, indirekt kontrollierte Tochtergesellschaft der Volkswagen Aktiengesellschaft („VWAG“). Customcells Anteile werden aktuell zu 67,3% von ihren beiden Gründern Torge Thoenessen und Leopold König und zu 32,7% von P3 group gehalten. P3 group wird von seinem Gründer Christoph Theis kontrolliert.

Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Batterien und Akkumulatoren

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.04.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Zurückziehung der Zusammenschlussanmeldung: Die Anmelderin hat am 13.04.2021 die Zusammenschlussanmeldung zurückgezogen.​

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