Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA; D.Med Consulting GmbH
BWB/Z-4180
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.11.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Erwerb gemeinsamer Kontrolle über die D.Med Consulting GmbH (Hamburg, Deutschland) von der KR2 GmbH (Krefeld, Deutschland) durch die Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA (Bad Homburg, Deutschland). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich der Dialysetechnik.
Betroffener Geschäftszweig: M - Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.12.2018.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Fristverlängerung: Die Anmelderin hat am 10.12.2018, zugestellt am 10.12.2018, gemäß § 11 Abs 1a KartG die Verlängerung der Frist zur Stellung eines Prüfungsantrages um zwei Wochen beantragt. Mit dem fristgerecht zugestellten Antrag verlängert sich die Frist zur Stellung eines Prüfungsantrages durch die Amtsparteien um zwei Wochen, somit endet sie am 27.12.2018.
Prüfungsantrag: Der Bundeskartellanwalt stellte am 10.12.2018 einen Prüfungsantrag beim Kartellgericht.
Auflagen
Nach Einbringung des Prüfungsantrags wurden mögliche Auflagenvorschläge thematisiert. Die von den Anmeldern erarbeiteten Auflagen wurden für geeignet befunden, die wettbewerblichen Bedenken auszuräumen, woraufhin der Bundeskartellanwalt den Prüfungsantrag am 25.02.2019 zurückzog.
Ziel dieser Auflagen ist es, zu verhindern, dass einerseits laufende Projekte des Zielunternehmens D.Med Consulting GmbH für einen Wettbewerber des Erwerbers Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA verlangsamt oder behindert werden und andererseits, dass im Rahmen zukünftiger Projekte der D.Med Consulting GmbH die Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA aus wettbewerblich sensiblen Informationen einen unzulässigen wettbewerblichen Vorteil gewinnt.
Mit Beschluss vom 05.03.2019 des Kartellgerichts wurde somit die Zurückziehung des Antrages zur Kenntnis genommen und das Zusammenschlussverfahren für beendet erklärt.
Die Auflagen zu diesem Zusammenschluss finden Sie hier:
Auflagen Z 4180 Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA; D.Med Consulting GmbH