Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

PGIM LTIF S.C.S.; SIGNA HOLDING GMBH; AOC Holding GmbH - BWB/Z-3833 | Bundeswettbewerbsbehörde

PGIM LTIF S.C.S.; SIGNA HOLDING GMBH; AOC Holding GmbH

BWB/Z-3833

19.02.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 19.02.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

PGIM LTIF S.C.S., Rue Edward Steichen 14, 2540 Luxemburg, ein von PGIM Real Estate Luxembourg, 2 Boulevard de la Foire, L-1528 Luxemburg, gemanagter Fonds, hinter dem die drei institutionellen Investoren CPV/CAP Pensionskasse Coop (CPV), Dornacherstraße 156, Postfach 2550, 4002 Basel, Schweiz, Nordrheinische Ärzteversorgung (NAEV), Tersteegenstraße 9, 40474 Düsseldorf, Deutschland, Evangelische Zusatzversorgungskasse (EZVK), Postfach 10 08 43, 64208 Darmstadt, Deutschland stehen, beabsichtigt von mit der SIGNA HOLDING GMBH, Freyung 3, 1010 Wien, verbundenen Gesellschaften sämtliche Anteile an bestimmten Baufeldern zu erwerben, die Teil des Planungsgebiets "Austria Campus" in 1020 Wien sind. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Vermietung und Verwaltung von Immobilien.

Betroffener Geschäftszweig: L - Grundstücks- und Wohnungswesen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.03.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.03.2018 weggefallen.

zurück zur Übersicht