Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Nikkei Group; Financial Times Gruppe - BWB/Z-2778 | Bundeswettbewerbsbehörde

Nikkei Group; Financial Times Gruppe

BWB/Z-2778

20.08.2015

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die japanische Nikkei Group beabsichtigt, von Pearson PLC und ihren Tochtergesellschaften mittelbar 100% der Anteile an und dadurch die alleinige Kontrolle über die Financial Times Gruppe zu erwerben. The Financial Times Gruppe besteht aus den folgenden Gesellschaften: Financial Times Group Limited (London, Vereinigtes Königreich), Financial Times Investor Limited (London, Vereinigtes Königreich), The Financial Times (Europa) GmbH (Frankfurt am Main, Deutschland), Financial Times Electronic Publishing (HK) Limited (Hong Kong, China), Financial Times Electronic Publishing (Philippinen) Inc. (Makati City, Philippinen), The Financial Times (HK) Limited (Hong Kong, China), Financial Times (lndien) Private Limited (Delhi, Indien), FT Group Inc. (Wilmington, USA), F.T. Publications Inc. (New York, USA), Falstaff Singapore Pte. Ltd. (Singapur, Singapur), Pearson Beijing Consulting Co Ltd. (Peking, China) zusammen mit ihren Tochtergesellschaften. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Zeitungen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.09.2015.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.09.2015 weggefallen.

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