Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Royal DSM N.V.; Pentapharm Holding AG - BWB/Z-465 | Bundeswettbewerbsbehörde

Royal DSM N.V.; Pentapharm Holding AG

BWB/Z-465

20.07.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Royal DSM N.V. beabsichtigt sämtliche Geschäftsanteile der Pentapharm Holding AG zu erwerben. Von der Transaktion sind auch die folgenden Tochtergesellschaften der Pentapharm Holding AG umfasst: Therapo AG, Pentapharm AG, Pentapharm Japan Corporation sowie Pentapharm do Brasil Ltda und Pentapharm en Bolivia. Die Gesellschaften Pentapharm GmbH, Coradin SAS und Perfacor SCI verbleiben bei den bisherigen Eigentümern der Pentapharm Holding AG. Betroffene Geschäftszweige: Pharma, Kosmetik, Diagnostik.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.08.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.08.2007 weggefallen.

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