ORF Gesetz

Die BWB hat bei der Erstellung eines neuen Programmes des ORF auf die Einhaltung des Wettbewerbs zu achten.

Die Regulierungsbehörde, die Wirtschaftskammer und die Bundesarbeitskammer können gemäß dem Gesetz bei der Überprüfung des neuen Angebots des ORF der BWB Daten im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Wettbewerbssituation übermitteln. Die Bundeswettbewerbsbehörde hat daraufhin binnen sechs Wochen zu den voraussichtlichen Auswirkungen auf die Wettbewerbssituation anderer in Österreich tätiger Medienunternehmen Stellung zu nehmen. Ihr kommt bei einem Verfahren vor der Regulierungsbehörde Parteistellung zur Wahrung der Interessen des Wettbewerbs zu. Sie kann gegen die Entscheidung Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof erheben.

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