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BWB veröffentlicht Update zur Branchenuntersuchung E-Ladeinfrastruktur: positive Entwicklungen im Markt für E-Mobilität verzeichnet

Die BWB präsentiert ein Update zur Branchenuntersuchung E-Ladeinfrastruktur, dessen Abschlussbericht ein Jahr zurückliegt. Betrachtet wird die Entwicklung der Branche sowie rechtliche Erneuerungen, die sowohl dem Wettbewerb als auch den Konsument:innen zugutekommen.

Die BWB präsentierte ihre Ergebnisse der Branchenuntersuchung E-Ladeinfrastruktur im November 2022 und gab für den Markt entsprechende Empfehlungen ab (siehe Pressemitteilung vom 22.11.2022)

Das Update zur Branchenuntersuchung stellt den aktuellen Stand des Markts dar und vergleicht zudem die Entwicklung im Vergleich zum vergangenen Jahr. Besonderer Augenmerk wird dabei auf die Veränderungen im Markt hinsichtlich der Empfehlungen der BWB gelegt.

Anzahl der Ladestationen stark zugenommen

Seit der Veröffentlichung der Branchenuntersuchung 2022 wurde im Ladestellenverzeichnis der E-Control, in dem alle öffentlichen Ladestationen gemeldet werden, ein Anstieg an Ladestationen von 40% festgehalten (von 6.188 im 3. Quartal 2022 auf 8.677 im 3. Quartal 2023). Der Zuwachs an Ladepunkten beträgt ebenfalls 40%, von einer Anzahl von 14.441 im 3. Quartal 2022 auf 19.895 Ladepunkten im 3. Quartal 2023. Die größten Zuwächse sind in der Steiermark sowie in Oberösterreich zu verzeichnen, mit einem Zuwachs von über 70% im Vergleich zum Vorjahr. Auch die anderen Bundesländer verzeichnen ein Plus im Ausbau der Ladestationen.

Mehr Transparenz durch Ladepunkt-Daten-Verordnung

Um die Transparenz für Konsument:innen zu erhöhen, müssen die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Dabei leistet das Ladestellenverzeichnis einen wesentlichen Beitrag. Betreiber:innen von öffentlichen Ladepunkten sind gesetzlich verpflichtet, zumindest die Adressen ihrer Ladestellen zu melden. Mit dem Inkrafttreten der Verordnung des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK), welche die Betreiber:innen öffentlich zugänglicher Ladepunkte verpflichtet, statische und dynamische Daten zu melden, wird es der E-Control möglich sein, die Verfügbarkeit am Ladepunkt im Ladestellenverzeichnis darzustellen.

Im Sinne einer möglichst großen Transparenz für Konsument:Innen  sollte hier zukünftig auch die Integration von Ad-hoc-Tarifen und Roaming vorgenommen werden.

Positiv hervorzuheben ist zudem der Lade-Tarifkalkulator der E-Control. Dieser dient dazu, die Angebote der E-Mobilitätsanbieter:innen zu vergleichen. Mit diesem webbasiertem Tool ist es den Konsument:innen möglich, tagesaktuell einzusehen, mit welcher Ladekarte zum Eigentarif der jeweiligen E-Mobilitätsanbieter:innen geladen werden kann. Zukünftig sind hier noch weitere Integrationen geplant.

Leistungsbasierte Abbrechung nun rechtlich geregelt

Zum Zeitpunkt der Branchenuntersuchung vor einem Jahr war nicht rechtlich geregelt, dass öffentlich zugängliche Ladepunkte die Wahl zwischen einer leistungsabhängigen (in kWh) bzw. zeitabhängigen Verrechnung anbieten müssen. Diese Situation wurde sowohl von Marktteilnehmer:innen, als auch von Konsument:innen als wettbewerbshindernd wahrgenommen. Mit der am 01.06.2023 in Kraft getretenen Verordnung des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen ist nun rechtlich sichergestellt, dass an allen öffentlich zugänglichen Ladepunkten eine Wahlmöglichkeit zur leistungsabhängigen Abrechnung der geladenen Strommenge besteht. Große Anbieter:innen (z.B. Wien Energie) haben bereits auf die Anpassung reagiert und bieten hierzu neue Tarifmodelle an, die eine Abrechnung nach tatsächlich verbrauchter Energie ermöglichen. Die BWB begrüßt diese Entwicklung, die sowohl die Rechtssicherheit als auch dem Wunsch der Konsument:innen entspricht.

EU-Verordnung sorgt für mehr Ladestationen

Mit der am 12.10.2023 in Kraft getretenen Verordnung der EU zum Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe werden viele neue Vorteile für Konsument:innen und Marktteilnehmer:innen geschaffen. Unter anderem sollen Preise an öffentlich zugänglichen Ladepunkten transparent sein. Zum anderen sollen niedrigschwellige Zahlungsmöglichkeiten angeboten werden. Weiters soll in jedem Mitgliedstaat für jedes zugelassene E-Fahrzeug eine Ladeleistung von 1,3 kW über eine öffentlich zugängliche E-Ladeinfrastruktur bereitgestellt werden.

Außerdem müssen ab 2025 entlang der Strecken des Transeuropäischen Verkehrsnetzes alle 60 km eine öffentliche (Schnell)-E-Ladeinfrastruktur mit einer Leistung von mindestens 150 kW installiert werden.

Förderungen auf Bundesebene

Die BWB hat die Empfehlung ausgesprochen, Förderungen für Ladestationen sowie Ladepunkte bereitzustellen, um den Ausbau der Infrastruktur und den lokalen Wettbewerb zu fördern. Dieser Empfehlung ist das BMK unter anderem mit dem Projekt „LADIN - Ladeinfrastruktur“ für den Aufbau von (Schnell-)E-Ladeinfrastruktur in unterversorgten Gebieten nachgekommen. Weiters wurde das Fördervolumen für die E-Mobilitätsoffensive in den letzten Jahren kontinuierlich gehoben. Während im Jahr 2022 noch EUR 71 Mio. Euro vorgesehen waren, stehen im Jahr 2023 auf Bundesebene insgesamt 95 Mio. Euro zur Verfügung.

Die BWB wird die Entwicklungen im Markt weiterhin beobachten.

Update Branchenuntersuchung E-Ladeinfrastruktur