Home » News » News 2023 » Detail

BWB stellt Prüfungsantrag an das Kartellgericht im Zusammenschluss MEDIAFOREUROPE N.V.; Pro-SiebenSat.1 Media SE

Am 21.11.2023 wurde der Medienzusammenschluss MFE MEDIAFOREUROPE N.V.; ProSiebenSat.1 Media SE angemeldet. MFE MEDIAFOREUROPE N.V beabsichtigt ihre bestehende Beteiligung an der ProSiebenSat.1 Media SE (P7S1) bis zur nächsten planmäßigen Jahreshauptversammlung von P7S1 auszubauen und damit die faktische alleinige Kontrolle über P7S1 zu übernehmen.

Am 21.11.2023 wurde der Medienzusammenschluss MFE MEDIAFOREUROPE N.V.; ProSiebenSat.1 Media SE angemeldet. MFE MEDIAFOREUROPE N.V beabsichtigt ihre bestehende Beteiligung an der ProSiebenSat.1 Media SE (P7S1) bis zur nächsten planmäßigen Jahreshauptversammlung von P7S1 auszubauen und damit die faktische alleinige Kontrolle über P7S1 zu übernehmen.

Der Zusammenschluss wurde bereits Ende 2022 einmal angemeldet. Diese Anmeldung wurde  nach Erhebung eines Prüfantrags durch die BWB und damit Einleitung einer vertiefenden Prüfung durch das Kartellgericht dann von den Anmeldern wieder zurückgezogen (siehe Pressemitteilung vom 10.01.2023). Der Bundeskartellanwalt stellte damals ebenfalls einen Prüfantrag.

BWB prüft Auswirkungen auf die Medienvielfalt

Das Zusammenschlussvorhaben erfüllt die Voraussetzungen der Anmeldepflicht nach den Regeln der europäischen Fusionskontrollverordnung. Das Vorhaben wurde daher hinsichtlich seiner Auswirkungen auf den Wettbewerb von der Europäischen Kommission (EK) geprüft. Die EK hat keinen Einwand erhoben, das Thema der Medienvielfalt war davon nicht umfasst. Die BWB prüft somit im anhängigen Verfahren ausschließlich die Auswirkungen des Vorhabens auf die Medienvielfalt Die Behörde hat als Amtspartei die Kompetenz, Zusammenschlüsse von Medienunternehmen oder Medienhilfsunternehmen zu prüfen und eine vertiefte Prüfung durch das Kartellgericht zu beantragen, wenn zu erwarten ist, dass ein Medienzusammenschluss die Medienvielfalt beeinträchtigt. Das Kartellgesetz schützt die Medienvielfalt um eine Berichterstattung unter Berücksichtigung unterschiedlicher Meinungen zu gewährleisten.

P7S1 ist Alleingesellschafterin der ProSiebenSat.1Puls4 GmbH (P7S1-AT), bei der die österreichischen Medienaktivitäten der P7S1-Gruppe konzentriert sind. Konkret geht es um die österreichischen Vollprogramme PULS 4, PULS 24, ATV und ATV 2, sowie die Österreich-Programm- und Werbefenster von ProSieben, kabel eins, SAT 1, Sixx, ProSieben MAXX, Sat.1 Gold und kabel Eins Doku.

BWB stellte Prüfungsantrag an das Kartellgericht

P7S1 ist einer der wenigen Anbieter von Privat-TV, die im wesentlichen Umfang breit gefächerte Inhalte (Nachrichten, Unterhaltung, Infotainment-Formate, Filme und Serien) speziell für österreichisches Publikum produzieren. P7S1 hat als Marktteilnehmer daher eine wesentliche Bedeutung für die Medienvielfalt.

Zur Frage der Auswirkungen des angemeldeten Zusammenschlussvorhabens hat die Prüfung der BWB ergeben, dass nach derzeitigem Kenntnisstand nicht ausgeschlossen werden kann, dass es infolge einer allfälligen Durchführung zu nachteiligen Auswirkungen auf den Status quo der Medienaktivitäten von P7S1 in Österreich, insbes. den Umfang der österreichspezifischen Programminhalte, kommen kann.

Die KommAustria hat eine Stellungnahme eingebracht, in der sie im Wesentlichen an ihren Bedenken wie im vorherigen Verfahren Anfang Jänner 2023 im Hinblick auf die Medienvielfalt in Österreich festhält.

Die vorliegenden Informationen machen eine vertiefte Prüfung des Vorhabens erforderlich. Die BWB hat daher am 19.12.2023 eine Prüfung des Zusammenschlussvorhabens beantragt. Der Bundeskartellanwalt (BMJ) stellt ebenfalls einen Prüfantrag.