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Baukartell-Update: BWB beantragt die Verhängung einer Geldbuße iHv EUR 1,36 Mio gegen Hitthaller + Trixl

Die Bundeswettbewerbsbehörde hat im Rahmen ihrer Ermittlungen in der österreichischen Bauwirtschaft am 07.07.2023 einen weiteren Antrag auf Verhängung einer Geldbuße gegen die Hitthaller + Trixl Baugesellschaft m.b.H. sowie deren Muttergesellschaft PHB GmbH (Hitthaller) beim Kartellgericht eingebracht.

Hitthaller war unmittelbar an kartellrechtswidrigen Preisabsprachen, Marktaufteilungen und Informationsaustausch mit Mitbewerbern in Bezug auf öffentliche und private Bauausschreibungen insbesondere in der Steiermark beteiligt. Vereinzelt waren auch Bauvorhaben in Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und dem Burgenland betroffen. Ziel dieser Verhaltensweisen war es, den Wettbewerb zu minimieren oder auszuschließen um sich gegenseitig zur Erteilung von Aufträgen zu verhelfen und so Marktanteile zu sichern. Aufgrund dieser kartellrechtswidrigen Verhaltensweisen wurde nunmehr gegen Hitthaller die Verhängung einer Geldbuße iHv EUR 1,36 Millionen beim Kartellgericht beantragt.

Die unmittelbaren kartellrechtswidrigen Handlungen von Hitthaller sind Teil einer das gesamte österreichische Bundesgebiet betreffenden Zuwiderhandlung, zu welcher die beteiligten Unternehmen in unterschiedlichem Ausmaß beigetragen hatten. Die Vielzahl an abgesprochenen Bauvorhaben betreffen österreichweit sowohl den Tief- als auch den Hochbau, wobei insbesondere der Straßenbau eine besonders wichtige Rolle eingenommen hat.

Hitthaller hatte außerhalb des Kronzeugenprogrammes zur vollständigen Aufklärung des Sachverhalts mit der BWB kooperiert. Im Rahmen von Settlement-Gesprächen mit der BWB und dem Bundeskartellanwalt hatte Hitthaller ein Anerkenntnis für das kartellgerichtliche Verfahren abgegeben. Die BWB hatte daher eine geminderte Geldbuße beantragt.

Bisherige Ermittlungen der BWB in der Bauwirtschaft

Im Rahmen des Baukartells trafen zahlreiche Unternehmen Absprachen, um sich gegenseitig zur Erteilung von Bauaufträgen zu verhelfen und so Marktanteile und Margen zu sichern. Das Kartell umfasste das gesamte österreichische Bundesgebiet, wenn auch in unterschiedlichem Ausmaß je nach beteiligtem Unternehmen. Im Frühjahr 2017 hatte die BWB im Rahmen ihrer Ermittlungen in der Bauwirtschaft gemeinsam mit der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft Hausdurchsuchungen durchgeführt und dabei u.a. umfangreiches Datenmaterial sichergestellt.

Im Herbst 2019 ergingen die ersten Mitteilungen der Beschwerdepunkte an die betroffenen Unternehmen. Dabei handelt es sich um einen förmlichen Schritt der BWB, mit dem die Unternehmen schriftlich über die vorliegenden Beschwerdepunkte in Kenntnis gesetzt wurden. Gegen zahlreiche weitere beteiligte Unternehmen laufen derzeit noch Ermittlungen. Gegen mehrere Unternehmen wurden bereits Geldbußen vom Kartellgericht verhängt. Mehrere Verfahren sind vor dem Kartellgericht noch anhängig. Nähere Informationen finden Sie in unserem FAQ Baukartell Update Juli 2023.

Geldbußen nach dem Kartellgesetz

Nach dem Kartellgesetz sind Handlungsweisen verboten, die den Wettbewerb behindern oder verfälschen. Dazu zählen etwa Preisabsprachen oder die Aufteilung von Märkten bzw. Gebieten. Bei einem festgestellten Verstoß kann das Kartellgericht auf Antrag der BWB Geldbußen bis zu 10% des im vorausgegangenen Geschäftsjahr erzielten Gesamtumsatzes verhängen. Die Geldbußen werden unter Berücksichtigung der Schwere und Dauer der Rechtsverletzung, des Verschuldens und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Kooperation des betroffenen Unternehmens bemessen.