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BWB veröffentlicht Fairnesskatalog für Unternehmen

Im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz präsentierte die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) ihren Fairnesskatalog für Unternehmen mit dem Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT).

Der Erstellung der finalen Fassung ging ein Entwurf voraus, bei dem die Möglichkeit bestand, Stellungnahmen an die BWB zu übermitteln (Pressemitteilung vom 16.7.2018). Diese wurden in der Endfassung des Fairnesskatalogs berücksichtigt. Zudem wurden zahlreiche Gespräche mit Stakeholdern geführt.

Die BWB erhält regelmäßig Beschwerden wegen unfairen Geschäftspraktiken. Dabei kommt es vor allem zur Benachteiligung von marktschwachen Vertragspartnern, was zu Wettbewerbsverzerrungen führen kann. Eine solche Situation kann die positive Marktentwicklung schwächen. Probleme aus der Praxis sind hier etwa, dass Lieferanten häufig auf die Aufrechterhaltung der Geschäftsbeziehung angewiesen sind. Weiters kann ein sogenanntes wirtschaftliches Machtgefälle auch dazu genutzt werden um unsachliche Geschäftsbedingungen durchzusetzen. Eine solches Ausnützen von stärkerer Marktmacht kann sich negativ auf die Märkte auswirken.

Inhalt des Fairnesskatalogs

Im Fairnesskatalog finden sich zahlreiche Kategorien unfairer Geschäftspraktiken und Beispiele aus der Praxis. Weiters werden Auslegungsgrundsätze und eine Auflistung jedenfalls unfairer Geschäftspraktiken dargelegt. Abgerundet wird der Fairnesskatalog durch die Übersicht über bestehendes Recht mit Praxisbeispielen zum Kartellgesetz (Kartelle, Marktmachtmissbrauch), Nahversorgungsgesetz (Generalklausel, Diskriminierung), UWG (unlautere und aggressive Geschäftspraktiken), ABGB (Rechts- und Sittenwidrigkeit, überraschende Vertragsklauseln, AGB) sowie zum Unternehmensgesetzbuch.

Ziele des Fairnesskatalogs

Die Intention der BWB bei der Erstellung des Fairnesskatalogs war eine positive Marktentwicklung herbeizuführen und die Entwicklung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs) zu unterstützen. Dabei soll vor allem die Schaffung eines Bewusstseins für faires Verhalten helfen. Der Fairnesskatalog soll eine umfassende Anleitung zur Vorgehensweise bieten, wenn man von unfairen Geschäftspraktiken betroffen ist. Auch soll dieser als Unterstützung für Compliance Programme in Unternehmen dienen.

„Ich freue mich, den Unternehmerinnen und Unternehmern mit dem Fairnesskatalog der BWB, ein nützliches Instrument in die Hand zu geben, um mögliche Missstände zu beseitigen bzw diese zukünftig erst gar nicht entstehen zu lassen“, so der Generaldirektor der BWB Dr. Thanner.

“Unter österreichischem EU-Ratsvorsitz arbeiten wir intensiv an einer europaweiten Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken. Der heute vorgestellte Fairnesskatalog ist ein großer Erfolg – damit sind wir Vorbild in Europa und optimal auf die Umsetzung der geplanten EU-Richtlinie vorbereitet“, betont Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger.