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Z 2660 Funke Mediengruppe GmbH & Co KG und Axel Springer SE

Zusammenschluss von Funke Mediengruppe GmbH & Co KG und Axel Springer SE wurde mit Auflagen  genehmigt

​Funke Mediengruppe GmbH hat 25,1 % an der Axel Springer Media Impact GmbH & Co KG übernommen.

Funke Mediengruppe GmbH & Co KGaA ("Funke") und Axel Springer SE ("AS") konzentrieren Vermarktungsaktivitäten in der Axel Springer Media Impact (künftig Media Impact).

Im Frühjahr 2014 haben das deutsche Bundeskartellamt und auch die Bundeswettbewerbsbehörde den Erwerb etlicher Publikumszeitschriften (Frauenzeitschriften, TV-Zeitschriften) sowie regionaler Tageszeitungen und Anzeigenblätter in Norddeutschland von AS durch Funke geprüft und mit Auflagen freigegeben.

Informationen zu den Vorverfahren (Geschäftszahlen 27 Kt 164, 165/13 sowie 29 Kt 1, 2/14) finden sich in der Ediktsdatei des Kartellgerichts sowie auf der BWB-Homepage.

Der Schwerpunkt der verfahrensgegenständlichen gemeinsamen Anzeigenvermarktung liegt in Deutschland. Es entsteht der größte medienübergreifende Vermarkter Deutschlands.

Der Fokus der Prüfung in diesem Verfahren der Bundeswettbewerbsbehörde lag auf negativen Auswirkungen einer allfälligen internationalen Bündelvermarktung durch Media Impact auf den österreichischen Anzeigenmarkt für Publikumszeitschriften. Zur Beseitigung dieser Wettbewerbsbedenken und zur Aufrechterhaltung der Medienvielfalt haben Funke und AS bereits in den Vorverfahren Auflagen akzeptiert, die eine internationale Bündelvermarktung in den Publikumszeitschriften von Funke und AS ausschlossen.

Da Media Impact wesentliche Aufgaben im Bereich der Vermarktung von Publikumszeitschriften von Funke und AS übernehmen wird, wurde es im Hinblick auf eine effektive Kontrolle für zweckmäßig angesehen, neben Funke und AS auch den Vermarkter selbst zur Einhaltung der Auflagen zu verpflichten. Die Anmelder gaben entsprechende Zusagen auf Basis von § 17 Abs 2 KartG ab, sodass die Prüfung des Zusammenschlusses in der 1. Phase - also zum 9.6.2015 - abgeschlossen werden konnte.