Auf der Grundlage der bisherigen Durchführungspraxis möchte die Kommission nun die Stellung und das Instrumentarium der nationalen Wettbewerbsbehörden weiter ausbauen.
Die Kommission führt dazu insbesonders aus:
- Die Unabhängigkeit der nationalen Wettbewerbsbehörden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben sollte besser abgesichert und es sollte für eine ausreichende Ressourcenausstattung gesorgt werden.
- Die Wettbewerbsbehörden sollten mit umfassenden wirksamen Ermittlungs- und Entscheidungsbefugnissen ausgestattet werden
- In allen Mitgliedstaaten sollte auf wirksame und angemessene Geldbußen sowie gut konzipierte Kronzeugenregelungen zurückgegriffen werden können; ferner sollten Maßnahmen ergriffen werden, mit denen vermieden wird, dass Unternehmen auf den Antrag auf Kronzeugenbehandlung verzichten.
Die Mitteilung ist abrufbar unter: http://ec.europa.eu/competition/antitrust/legislation/swd_2014_231_en.pdf
Weitere Informationen finden sich unter: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-800_de.htm
Bereits am 03.06.2014 hat die EU Kommission eine empfohlen, dass "Österreich im Zeitraum von 2014 bis 2015 [...] die Bundeswettbewerbsbehörde mit deutlich besseren Ressourcen ausstattet." (Seite 8, Punkt 4)http://www.bwb.gv.at/Documents/csr2014_austria_de.pdf