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Kommission fordert weitere Maßnahmen zur Stärkung der Position der nationalen Wettbewerbsbehörden

Brüssel, am 09.07.2014. ​Die Kommission hat eine Mitteilung veröffentlicht, in der sie aufzeigt, in welchen Bereichen die Durchsetzung der kartellrechtlichen Vorschriften durch die nationalen Wettbewerbsbehörden noch weiter verbessert werden könnten. Seit 2004 (VO 1/2003) sind sowohl die Kommission als auch die nationalen Wettbewerbsbehörden dazu ermächtigt, die EU-Wettbewerbsvorschriften durchzusetzen. Unterdessen sind zehn Jahre vergangen.

​Auf der Grundlage der bisherigen Durchführungspraxis möchte die Kommission nun die Stellung und das Instrumentarium der nationalen Wettbewerbsbehörden weiter ausbauen.

Die Kommission führt dazu insbesonders aus:

  • Die Unabhängigkeit der nationalen Wettbewerbsbehörden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben sollte besser abgesichert und es sollte für eine ausreichende Ressourcenausstattung gesorgt werden.
  • Die Wettbewerbsbehörden sollten mit umfassenden wirksamen Ermittlungs- und Entscheidungsbefugnissen ausgestattet werden
  • In allen Mitgliedstaaten sollte auf wirksame und angemessene Geldbußen sowie gut konzipierte Kronzeugenregelungen zurückgegriffen werden können; ferner sollten Maßnahmen ergriffen werden, mit denen vermieden wird, dass Unternehmen auf den Antrag auf Kronzeugenbehandlung verzichten.

Die Mitteilung ist abrufbar unter: http://ec.europa.eu/competition/antitrust/legislation/swd_2014_231_en.pdf 

Weitere Informationen finden sich unter: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-800_de.htm

Bereits am 03.06.2014 hat die EU Kommission eine empfohlen, dass "Österreich im Zeitraum von 2014 bis 2015 [...] die Bundeswettbewerbsbehörde mit deutlich besseren Ressourcen ausstattet." (Seite 8, Punkt 4)http://www.bwb.gv.at/Documents/csr2014_austria_de.pdf