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"Kartellrecht einfach erklärt" - Finale Version zum Leitfaden

Im Zuge ihrer Ermittlungstätigkeit der letzten Jahre ist die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) auf - zT branchenweite - den Wettbewerb beschränkende verbotene Vereinbarungen zwischen Produzenten und dem Handel vor allem im Bereich der Endkundenpreise (vertikale Preisbindungen) aufmerksam geworden.

Aus Anlass der in den letzten Jahren mehrfach festgestellten kartellrechtlichen Zuwiderhandlungen, die zu Geldbußenentscheidungen des Kartellgerichts (KG) in mehreren Branchen geführt haben, soll vorliegender Leitfaden insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen das Erkennen von kartellrechtswidrigen Verhalten erleichtern. Der Standpunkt dient der Information und Prävention und ist nicht verbindlich.

Nach zahlreich eingegangenen Stellungnahmen, ua von Interessenvertretungen, Konsumentenschutzorganisationen, Unternehmen und sonstigen interessierten Parteien, sowie deren rechtlicher Einarbeitung, hat die BWB die Arbeiten am Leitfaden "Standpunkt zu vertikalen Preisbindungen" abgeschlossen.

Worum geht es in diesem Leitfaden?

Der Leitfaden beschäftigt sich mit vertikalen Vereinbarungen, insbesondere vertikalen Preisbindungen.

Er stellt klar, welche Fälle die BWB als in aller Regel kartellrechtlich bedenklich ansieht.

Weiters beschäftigt sich der Leitfaden mit folgenden Fragestellungen bzw Themenbereichen die jede Branche betreffen:

  • Warum sind vertikale Preisbindungen nach europäischem und österreichischem Recht problematisch?
  • Welches Recht ist anwendbar?
  • Wann liegt eine Vereinbarung oder eine abgestimmte Verhaltensweise vor?
  • Vertikale Preisbindungen sind bezweckte Wettbewerbsbeschränkungen.
  • Wann liegt eine unverbindliche Preisempfehlung vor?
  • Auch einseitige Maßnahmen können kartellrechtswidrig sein.
  • Im Regelfall unzulässige/zulässige Verhaltensweisen.
  • Wie kann ein Unternehmen vorgehen, wenn Verstöße vorliegen?
  • Sonderthemen und Beispiele

Verhaltenskatalog

Kernstück des Leitfadens bildet der (nicht abschließende) Verhaltenskatalog für Lieferanten und den Handel (aller Handelsstufen). Dieser soll insbesondere für KMUs - eine Orientierungshilfe darstellen.

Im Einzelnen werden unzulässige (wie etwa Abstimmung/Festsetzung von Verkaufspreisen), aber auch zulässige Verhaltensweisen (wie etwa unverbindliche Preisempfehlungen) dargelegt.

Kronzeugenregelung und Settlement

Die Möglichkeiten wie ein Unternehmen vorgehen kann, wenn Verstöße vorliegen, wird ebenso im Leitfaden behandelt. Unternehmen haben grundsätzlich die Möglichkeit im Rahmen des Kronzeugenprogramms mit der BWB zusammenzuarbeiten. <br/>Die Kronzeugenregelung hat sich in der Praxis schon mehrfach bewährt.<br/><br/>Des Weiteren gibt es auch die Möglichkeit im Rahmen einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung ("Settlement") mit der Behörde zusammenzuarbeiten. Die einvernehmliche Verfahrensbeendigung kann auch ergänzend zum Kronzeugenprogramm zur Anwendung kommen. Dies betrifft Fälle, in denen für das betroffene Unternehmen nur mehr eine Bußgeldreduktion in Betracht kommt.<br/><br/>

Abschließend geben ausgewählte Beispiele eine veranschaulichte Darstellung der Thematik. Diese sollen den Unternehmen eine zusätzliche Hilfestellung bieten und runden den Informationsgehalt des Leitfadens als Serviceleistung der BWB für Unternehmen ab.<br/><br/><br/>Zum Thema vertikale Preisbindungen ist im Herbst 2014 eine Informationskampagne der BWB zusammen mit der WKO geplant. Genauere Informationen dazu werden noch gesondert bekannt gegeben.