Die Auflagen umfassen ua den Verkauf von 10 % der Plakatflächen in der Steiermark, gemessen an den OSA-Werten, sowie den von Gewista erworbenen 14 City lights innerhalb von einem Jahr. Der Verkauf hat an einen oder mehrere im Bereich der Außenwerbung tätige(n) Erwerber zu erfolgen, der nicht mit Ankünder gemäß § 7 Abs 1 KartG verbunden sein darf. Ankünder verpflichtete sich ebenso, über die zu veräußernden Plakatflächen nicht anderweitig (zB im Wege der Bewirtschaftung für den zukünftigen Eigentümer) zu verfügen.
Von den zu veräußernden Plakatflächen müssen jeweils die Hälfte (nach OSA-Werten) in der Main City Region Graz und in den Bezirkshauptstädten der Main City Region Steiermark liegen.
Ankünder informierte die BWB Anfang Dezember, dass sowohl alle Plakatflächen als auch die 14 City lights an die Allerstorfer Werbeservice GmbH verkauft wurden.