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Zusammenschluss von Telekom Austria / Yesss!: Übermittlung von vorläufigen Bedenken; Frist für Telekom Austria

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) wurde am 31.05.2012 der beabsichtigte Erwerb (Zusammenschluss) der Telekom Austria Aktiengesellschaft (TA) sämtlicher Anteile an der Yesss! Telekommunikation GmbH angemeldet. Die BWB hat die be-troffenen Märkte untersucht und dabei auch umfassende Daten und Meinungen von allen Seiten eingeholt (Konsumentenschutz, Wettbewerber etc.)

Untersuchung der betroffenen Telekom-Märkte

Aufgrund der bisherigen Ermittlungen ist die BWB zum vorläufigen Ergebnis gekom-men, dass es auf einigen Teilmärkten im Mobilfunkbereich Bedenken geben könnte. Dies ist ein vorläufiges Ergebnis, jedoch noch keine endgültige Entscheidung. Die BWB hat den Parteien am 12.06.2012 diese vorläufigen Bedenken mitgeteilt und ihnen gleichzeitig Gelegenheit gegeben, Lösungsvorschläge (Auflagen, Bedingungen o. ä.) zu unterbreiten, damit das Zusammenschlussvorhaben genehmigt werden kann.

Klarheit bis Ende Juni 2012 möglich

Die BWB wird bis Ende Juni 2012 Klarheit über das geplante Vorhaben schaffen.

Liste der vorläufigen Bedenken

 

  • Unilaterale Effekte – Wettbewerbsdruck beseitigt: TA übernimmt mit Yesss! den nächsten Mitbewerber ihrer Konzernmarke bob. Diese Konzentration erfolgt zeitgleich mit dem Erwerb der Orange, die nächster Mitbewerber der Hutchison 3 G (H3G) gewesen war, gerade durch H3G.
  • Die Reduzierung der Anzahl der Wettbewerber (drei statt bisher vier Wettbewer-ber) und die geänderte Marktstruktur (wenige Mitbewerber, stabile Angebots- und Nachfragebedingungen, keine Markteintritte, hohe Markttransparenz) begünstigen das Entstehen koordinierter Verhaltensweisen.
  • Durch die Situation nach dem Zusammenschluss verringert sich für die Marktteilnehmer der Anreiz zu mehr Wettbewerb (z.B. günstige Preise für Einmalentgelte oder sonstige günstige Konditionen). Das Zusammenschlussvorhaben lässt nicht erkennen, wo es Vorteile auch für den Konsumenten bietet.
  • Das Vorhaben gibt Anlass zu vermuten, durch den Zusammenschluss werde (teilweise gemeinsame) Marktbeherrschung entstehen oder verstärkt.
  • Im Hinblick auf die marktbeherrschende Stellung der TA auf einigen Teilmärkten (des Mobilfunkmarktes) sollen die Auswirkungen des Zusammenschlusses auf dem benachbarten Festnetzmärkte nicht außer Acht gelassen werden.