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Entwurf zum Kartell- und Wettbewerbsgesetz im Ministerrat beschlossen

Am 12. Juni 2012 hat der Ministerrat den Entwurf zum Kartell- und Wettbewerbsgesetz beschlossen und an den Nationalrat zur Beschlussfassung  übermittelt.

BWB begrüßt den Gesetzesentwurf

Bereits im Jahr 2011 wurden die beiden Gesetzestexte evaluiert. Unter der Leitung des BMWFJ und BMJ erarbeiteten Vertreter der Bundeswettbewerbsbehörde, der Bundeskartellanwalt, Vertreter des Kartellgerichtes sowie Rechtsanwälte und Sozialpartner den nun vorliegenden Entwurf. Ziel war es die Vollziehung des Kartellrechts effizienter zu gestalten und somit freien, fairen und transparenten Wettbewerb in Österreich sicherzustellen. Die Bundeswettbewerbsbehörde begrüßt daher die nun beschlossenen Entwürfe der Gesetze.

Die wesentlichen Neuerungen

  • Das Konzept der gemeinsamen Marktbeherrschung von mehreren Unternehmen wurde dem deutschen Gesetz angepasst und soll dadurch den Aufgriff von kollektiven Marktmachtmissbrauch erleichtern.
  • Um den Wettbewerb in Strom- und Gasmärkten zu forcieren und Preismissbrauch zu verhindern wurde für Energieunternehmen eine Sonderbestimmung eingeführt, die die Beweislast umkehrt.
  • Schwerwiegende kartellrechtliche Verstöße unterliegen zukünftig nicht mehr der Ausnahme für Bagatellkartelle. Es erfolgte eine Anpassungan das europäische Recht.
  • Entscheidungen des Kartellgerichts werden zukünftig von Amts wegen in der Ediktsdatei veröffentlicht.
  • Schadenersatzklagen aufgrund eines Verstoßes gegen das Kartellgesetz werden im Sinne der Konsumenten erleichtert.
  • Die Kompetenzen der BWB werden nach dem Vorbild der Europäischen Kommission verbessert. Die BWB kann nun direkt Auskünfte von Unternehmen mit Bescheid verlangen. Außerdem wird die Zusammenarbeit mit anderen Behörden erleichtert, um Wettbewerbsrechtsverstöße leichter aufdecken zu können.