Die Pfeiffer Unternehmensgruppe hat bereits am 2.3.2011 den geplanten Erwerb von 100% der Anteile an der Nussbaumer GmbH bei der BWB angemeldet. Am 29.3. stellte die Bundeswettbewerbsbehörde einen Prüfungsantrag vor dem Kartellgericht. Grund dafür waren Bedenken hinsichtlich der Entstehung bzw. Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung durch den Erwerb der drei steirischen Standorte.
Umfangreiche Prüfung durch die BWB
Im Rahmen der Zusammenschlussprüfung führte die Bundeswettbewerbsbehörde einen SSNIP-Test (small but significant non-transitory increase in price) und eine Umsatz-Distanz-Analyse durch. Dabei wurden sämtliche in der Steiermark tätige Lebensmittelgroßhändler sowie stichprobenartig 200 ihrer Kunden befragt. Die Ergebnisse wurden von der BWB ausgewertet. Beide Methoden bestätigten folgende Marktabgrenzung, die auch mit der Entscheidungspraxis des deutschen Bundeskartellamtes übereinstimmt.
Der sachlich relevante Markt "Lebensmittelgroßhandel (LGH)" unterteilt sich aufgrund des Nachfrageverhaltens der Kunden in die Marktsegmente
- "Abholgroßhandel (Kleinkunden)", dessen Einzugsbebiet 30 km (Straßenkilometer) um den jeweiligen Standort umfasst und
- "Zustellgroßhandel (Großkunden)" mit einem Einzugsgebiet von 100 km (Straßenkilometer).
Auflagen vom Kartellgericht beschlossen
Die Marktanteile für die Nussbaumer-Standorte Bruck/Mur und Feldbach in Kombination mit den bereits vorhandenen Standorten von Pfeiffer ließen nach dieser Erhebung der BWB die Vermutung für das Entstehen bzw. Verstärken einer marktbeherrschenden Stellung zu.
Um diese Marktbeherrschung zu verhindern wurden von der Bundeswettbewerbsbehörde gemeinsam mit den Zusammenschlussanmeldern Auflagen erarbeitet, die sich jedoch auf Verhaltensauflagen beschränken, da strukturelle Auflagen die Standortschließung in Bruck/Mur bedingt hätten. Die Auflagen umfassen ein 10jähriges Preismonitoring und eine zeitlich unbegrenzte Acquisitionssperre für Pfeiffer für das Bundesland Steiermark sowie den Bezirk Jennersdorf.
SSNIP Test
Beim SSNIP Test ist zu prüfen, ob die Kunden der Parteien als Reaktion auf eine angenommene kleine, bleibende Erhöhung der relativen Preise (im Bereich zwischen 5 und 10 %) für die betreffenden Produkte und Gebiete auf leicht verfügbare Substitute ausweichen würden. Ist die Substitution so groß, dass durch den damit einhergehenden Absatzrückgang eine Preiserhöhung nicht mehr einträglich wäre, so werden in den sachlich und räumlich relevanten Markt so lange weitere Produkte und Gebiete einbezogen, bis kleine, dauerhafte Erhöhungen der relativen Preise einen Gewinn einbrächten.
Umsatz-Distanz-Analyse
Dabei werden Händler/Lieferanten befragt, in welchen Umkreis sie ihren Umsatz erzielen. Jener Kreis, in dem sie 80% ihrer Waren absetzen, gibt Aufschluss über das Einzugsgebiet.