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Zusammenschluss Berglandmilch eGen und Steirische Molkerei eGen

Zusammenschluss Berglandmilch eGen und Steirische Molkerei eGen nach weitreichender, auch struktureller Verpflichtungserklärung durch Bundeswettbewerbsbehörde und Bundeskartellanwalt in Phase 1 am 10.09.2011 freigegeben.

Nach intensiven vorangehenden Voranmeldegesprächen mit Bundeswettbewerbsbehörde und Bundeskartellanwalt meldete Berglandmilch die Einbringung der Stainzer Milch in die Berglandmilch eGen (Wels, Österreich) gegen Gewährung von Geschäftsanteilen am 12.08.2011 an. Bestandteil dieser Anmeldung war bereits eine - nicht ausreichende - Verpflichtungserklärung, weil der Anmelderin aus Vorverfahren bereits bekannt war, dass die Wettbewerbsbehörden die konzentrativen Tendenzen des österreichischen Milchmarktes sehr aufmerksam verfolgen.

Genaue Prüfung durch BWB und Bundeskartellanwalt

Aufgrund des hohen Marktanteils der Berglandmilch auf dem Markt für Rohmilch-Erfassung sowie einzelnen Märkten für Milchprodukte wurde ein umfangreicher Markttest (Befragung von Milchbauern, Handel und Wettbewerbern zur angebotenen Verpflichtungserklärung) durchgeführt. Wesentliche Ergebnisse dieses Test flossen in die nunmehr angenommene Verpflichtungserklärung ein. Diese betrifft eine Verpflichtung zur Abnahme von Rohmilch bzw. Bio-Rohmilch von Dritten sowie als strukturelle Auflage den Verkauf von Rohmilch im Umfang der nahezu gesamten Rohmilch-Erfassungsmenge des Zielunternehmens.

Die (im Vergleich zu anderen Verfahren sehr weitgehenden) Zusagen sind nach Ansicht von Bundeswettbewerbsbehörde und Bundeskartellanwalt ausreichend, um die wettbewerblichen Bedenken auszuräumen, weshalb der Zusammenschluss bereits innerhalb der ersten Phase (4 Wochen ab Anmeldung) freigegeben werden konnte.

Dieser Zusammenschluss war nach dem Erwerb von Landfrisch (August 2009) und Tirol-Milch (Dezember 2010) der dritte innerhalb von zwei Jahren. Die in den vorangehenden Verfahren abgegebenen Verpflichtungserklärungen stehen weiterhin in Geltung (mit der Maßgabe, dass die Verpflichtungserklärung zu „Landfrisch“ durch „Tirol Milch“ verlängert und adaptiert wurde).

Die Amtsparteien halten fest, dass mit jedem bisherigen Erwerb durch Berglandmilch die wettbewerblichen Bedenken und die Auflagen weitergehend wurden. Auf dem relevanten regionalen oder bestenfalls österreichweiten Märkten überragt der Marktanteil der Berglandmilch beispielsweise jenen der größten deutschen Molkerei auf deren Märkten bereits deutlich. Dem entsprechend müsste ein allfälliger weiterer Erwerb eines milchverarbeitenden Betriebes wahrscheinlich auch genau geprüft werden.

Die Freigabe dieses Zusammenschlusses erfolgt ausschließlich aufgrund der Abgabe der in der Verpflichtungserklärung genannten Auflagen und Beschränkungen, die Durchführung des Zusammenschlusses anders als mit diesen Auflagen und Beschränkungen ist verboten.