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BWB veröffentlicht neues Handbuch zur Kronzeugenregelung - Kronzeugenregelung in Österreich hat sich bewährt

Wien, 24.11.2011. Die BWB hat nach mehr als 5 Jahren Anwendungspraxis ihre Erfahrungen, die kartellgerichtliche und höchstgerichtliche Rechtsprechung und die europäischen Entwicklungen (Kronzeugenregelungsmodell des Europäischen Wettbewerbsnetzes) zum Anlass genommen, die Erstfassung des Handbuchs zur Kronzeugenregelung zu überarbeiten und präzisieren.

Die Kronzeugenregelung hat sich im österreichischen Kartellrecht bewährt. Insgesamt wurden bisher 27 Anträge an die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) gestellt. Davon sind neuen Fälle vor der Europäischen Kommission anhängig oder von dieser entschieden worden. Vor der BWB sind insgesamt 18 Anträge von Kronzeugen näher behandelt worden, davon:

  1. Acht rechtskräftig entschiedene oder noch kartellgerichtlich anhängige Fälle sowie
  2. Drei Fälle, in welchen das Ermittlungsverfahren der BWB noch anhängig ist, sowie
  3. Sieben No Action Letter-Fälle (das sind Fälle, die z.B. verjährt sind).

Im Rahmen der Kronzeugenregelung kann die BWB die Geldbuße, die sie andernfalls gegen ein Kartellmitglied beantragen würde, als Gegenleistung für die Offenlegung von Informationen über das Kartell und für die Mitwirkung an den Ermittlungen entweder vollständig erlassen oder erheblich ermäßigen. Kronzeugenregelungen sind ein effizientes Instrument zur Aufdeckung, Bekämpfung und Beseitigung von Kartellen.

 Kronzeugenregelung in Österreich: eine Erfolgsgeschichte

Generaldirektor Dr. Theodor Thanner: "Die österreichische Wirtschaft wird durch Kartelle stark geschädigt. Kartelle sind schwere Verstöße gegen die Wettbewerbsregeln. Wirksame Maßnahmen gegen Kartelle erfordern maßgebliche Sanktionen zur Bestrafung und Abschreckung sowie Anreize für Beteiligte, Kartelle anzuzeigen. Die Kronzeugenregelung der BWB ist ein ausgezeichnetes und erfolgreiches Instrument zur Aufdeckung und Beseitigung von Kartellen. Die vorgenommenen Präzisierungen werden die Inanspruchnahme für kooperationsbereite Unternehmen noch einfacher machen."

 Die wesentlichen Neuerungen der neuen Kronzeugenregelung sind:

  • die Konkretisierung des Inhalts der Zusammenarbeitsverpflichtung und der Art der vom Kronzeugenunternehmen zu übermittelnden Informationen, 
  • die Darlegung der Erwägungen der BWB bei der Beantragung der Geldbuße sowie der konkreten Reduktion in der jeweilig anzuwendenden Ermäßigungsbandbreite,  
  • die Präzisierung des Verfahrensablaufs bei Ersuchen um Bußgelderlass und -reduktion und
  • die Einführung eines Marker-Systems in Netzwerkfällen, um den Verfahrensaufwand für ersuchende Unternehmen reduzieren.