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WKÖ-Wettbewerbssymposium: Dr. Thanner präsentiert Modell zur Weiterentwicklung des Wettbewerbssystems

Am 18.11.2009 lud die Wirtschaftskammer Österreich zum alljährlichen Wettbewerbssymposium in den Rudolf Sallinger Saal, wo sich zahlreiche Vertreter der österreichischen Kartellrechtscommunity einfanden.
Unter dem Motto "Wettbewerbspolitik in der Krise - die Krise in der Wettbewerbspolitik" wurde in zwei Panels von Vertretern der Anwaltschaft, des Kartellgerichts, des Bundeskartellanwaltes, der Wettbewerbskommission und der Bundeswettbewerbsbehörde, repräsentiert durch Generaldirektor Dr. Thanner, über den Umgang mit Wettbewerb (sbeschränkungen) in Zeiten der wirtschaftlichen Krise diskutiert. Von dort war es nur ein kleiner Schritt hin zu den Herausforderungen und Krisen, denen sich die Wettbewerbspolitik momentan in Österreich stellen muss.

 

Könnte eine gestärkte Wettbewerbsaufsicht einen wichtigen Beitrag zur Gewährleistung wettbewerbsfähiger Standortbedingungen leisten?
- war eine der Fragen, der man sich in der Diskussion stellte. Es kristallisierte sich bald heraus, dass nur funktionierender Wettbewerb eine Wirtschaft am Leben erhält und dass man diesen nach Kräften zu fördern hat. Aufsicht und Kontrolle zum Wohl des Konsumenten sind jedoch unumgänglich. Eine Überregulierung kann sich andererseits ebenso negativ auf den Wirtschaftsstandort Österreich auswirken. Um den Wettbewerb in richtigem Ausmaß zu fördern, präsentierte Dr. Thanner Veränderungsvorstellungen zum momentanen Wettbewerbsrecht.

Die BWB als Dreh- und Angelpunkt der nationalen Wettbewerbsaufsicht
"Dreh-und Angelpunkt der nationalen Wettbewerbsaufsicht ist die BWB heute schon. Nun muss man auch die Rechtslage an die faktischen Gegebenheiten anpassen." hebt GD Dr. Thanner bereits zu Beginn hervor. In den letzten Jahren haben sich einige Veränderungen im Bereich des Kartellrechts ergeben: Zusammenschlussanmeldungen gehen nicht mehr bei Kartellgericht ein, sondern in der Bundeswettbewerbsbehörde; die BWB ist Ansprechpartner für spezielle UWG-Fragen und für Verbraucherschutzbehörden; die Anzahl der Mitarbeiter wächst. Allein durch diese Umstände ist eine Weiterentwicklung der BWB unumgänglich. Die Einteilung nach Fachgebieten zur Effizienzsteigerung ist der nachfolgenden Graphik zu entnehmen.

 

Zukunftsperspektive - Entscheidungsbehörde
Doch nicht nur durch interne Maßnahmen soll die Schlagkraft in der Wettbewerbsaufsicht gesteigert werden. Schon jetzt werden 98% der Zusammenschlussfälle von der BWB ohne Beitrag des Kartellgerichts abgewickelt. Der Schritt zur erstinstanzlichen Entscheidung über Zusammenschlussmeldungen ist somit ein sehr kleiner. "Inkonsistenzen und Verfahrensverzögerungen können vermieden werden. Schwierige ökonomische Fragen sind leichter zu beantworten. Die Verfahrensdauer würde sich halbieren." nennt Dr. Thanner nur einige der Vorteile. Den Kritikern begegnet der Leiter der BWB mit dem niederländischen Beispiel. Dort gibt es eine strikte Trennung innerhalb der Behörde zwischen Anklageabteilung und Entscheidungsgremium - eine Art Chinesische Mauer. Natürlich müssten diverse Gesetze entsprechend adaptiert werden und weitere Novellierungen angedacht werden. Überlegungen und Vorschläge von Seiten der Bundeswettbewerbsbehörde gibt es dazu bereits (siehe Artikel OZK). "Die BWB ist jedenfalls bereit, mehr Verantwortung zu übernehmen und dazu auch in der Lage." schließt GD Dr. Thanner.


Mair, Schaller, Reidlinger, Wejwoda, Thanner, Hoffer (v.l.n.r.) Taurer, Reidlinger, Wejwoda, Thanner, Schaller, Hoffer, Mair (v.l.n.r.)

Wie während des Symposiums angekündigt, ist die Kartellrechtcommunity zur Stellungnahme hinsichtlich der Zukunftsperspektiven bis Ende des Jahres eingeladen. Senden Sie Ihre Vorschläge und Anregungen an post[at]bwb.gv.at.

Einladung Wettbewerbssymposium

Präsentation Dr. Thanner

Artikel OZK