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Transparente Stromrechnungen: Weiteres Urteil des Verwaltungsgerichtshofes bestätigt Linie der Bundeswettbewerbsbehörde neuerlich

 

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat nun eine Beschwerde eines Energieunternehmens abgelehnt und unterstützt damit die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) neuerlich in ihren Bemühungen um transparente Stromrechnungen. Dies ist nun schon das zweite Urteil des VwGH innerhalb nur eines Monats, in dem das Höchstgericht die Haltung der BWB eindeutig bestätigt. „Eine Gesetzesänderung ist, anders als von der Energiewirtschaft behauptet, nicht nötig, um Rechnungen transparent, nachvollziehbar und vergleichbar zu machen," betont BWB-Generaldirektor Theodor Thanner

Das jüngste Urteil des Verwaltungsgerichtshofes richtet sich gegen ein Energieunternehmen, das gegen eine Aufforderung der E-Control berufen hat. Die E-Control hatte dem Stromversorger vorgeschrieben, dass er „in an Endkunden gerichtete Rechnungen die der fakturierten Summe zu Grunde liegenden Energiepreise periodengenau auszuweisen hat."

 

Das gemeinsam von der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) und der E-Control ausgearbeitete Maßnahmenpaket zur Verbesserung des Wettbewerbs am österreichischen Strommarkt beinhaltet eine Reihe von Maßnahmen zur Belebung des Wettbewerbs, insbesondere in Hinblick auf Transparenz und Konsumentenfreundlichkeit.

BWB-Aufforderung an Energieunternehmen blieb unbeantwortet

Bereits im Dezember 2008 hatte die BWB in einem offiziellen Schreiben von 50 heimischen Energieunternehmen verlangt, für einfachere und verständliche Rechnungen zu sorgen. Die Vergleichbarkeit und Transparenz von Stromrechnungen soll den Kunden eine leichtere Entscheidung über den Wechsel des Energieversorgers ermöglichen.

BWB widerspricht dem Verband der Elektrizitätsunternehmen Österreichs

 

Dr. Theodor Thanner, Generaldirektor der BWB, widerspricht der Ansicht des Verbands der Elektrizitätsunternehmen Österreichs (VEÖ), wonach gesetzliche Vorschriften die Verständlichkeit von Stromrechnungen beeinträchtigen. „Eine Gesetzesänderung ist schlichtweg nicht notwendig, es wäre jederzeit möglich, die Rechnungen einfacher und verständlicher zu gestalten", so Thanner.

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier.