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Telekom Austria TA AG/CableRunner

27.05.2009

Am 22.1.2009 erwarb TATA (Telekom Austria TA AG) 76% an der CableRunner Austria GmbH. CableRunner verlegt Glasfaserkabel im Kanalsystem und bietet diese Infrastruktur Dritten an.

 

Die BWB hatte zu prüfen, ob

 

(1)   dieser Zusammenschluß anmeldepflichtig war und/oder 

(2)   TATA dadurch die im Zusammenhang mit einem anderen Zusammenschluß (BWB/Z-276 Erwerb der etel) übernommenen Verpflichtungen verletzte.

 

Dazu ist im Ergebnis festzuhalten: 

ad (1)

 

Der Erwerb ist nicht anmeldepflichtig, weil – soweit aktuell feststellbar – die erforderlichen Umsatzschwellen nicht erreicht werden (§ 9/2 KartG).

 

ad (2)

Um die Wirkung der im Zusammenhang mit dem Erwerb der etel übernommenen Verpflichtungen nicht zu beeinträchtigen, erklärte TATA auf Betreiben der BWB im Rahmen eines Runden Tisches mit allen CableRunner-Vertragspartnern, dass

 

- alle Angebote der CableRunner weiterhin im Markt bleiben,

 

- laufende Verträge durch die Beteiligung nicht beeinträchtigt werden und 

-   die CableRunner-Infrastruktur allen Marktteilnehmern diskriminierungsfrei zur Verfügung gestellt wird.