Aufgrund eines entsprechenden Antrags der BWB verhängte das KG am 19.3.2009 über Telekom Austria TA AG wegen des Mißbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung eine Geldbuße von € 1.500.000,--. Die Telekom Austria TA AG, der Bundeskartellanwalt und die BWB verzichteten auf Rechtsmittel, die Entscheidung ist daher rechtskräftig.