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Druckchemikalien (Vertrieb/Großhandel) - Bundeswettbewerbsbehörde hat erneut gegen Kartellabsprachen ermittelt

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat gegen vier Unternehmensgruppen, die in Österreich jahrelang ein Kartell mit Druckchemikalien (Großhandel) gebildet hatten, Geldbußenanträge beim Kartellgericht gestellt (zunächst in unbestimmter Höhe). Die mutmaßlichen kartellrechtswidrigen Absprachen betrafen vor allem Kunden und Preise. Die Absprachen dauerten von Mitte der 90er Jahre bis zumindest Ende 2007. Die Ermittlungen der BWB wurden aufgrund von zwei Kronzeugen eingeleitet. Kartelle schädigen Konsumenten und Abnehmer. Insgesamt wurden in Österreich seit 2002 aufgrund von Anträgen der BWB 88,5 Mio EUR Geldbußen verhängt.

Die Bundeswettbewerbsbehörde hat Ende Februar 2009 erneut einen Antrag auf Verhängung von Geldbußen beim Kartellgericht gestellt. Die BWB hat monatelange gegen ein Kartell von vier Unternehmensgruppen aus der Druckchemikalienindustrie (Großhandel) ermittelt. Die umfangreichen Ermittlungen kamen aufgrund von zwei Kronzeugen in Gang, die sich an die BWB gewendet und die Kartellabsprachen zugegeben hatten. Das Kartell wurde erneut durch das Instrument der Kronzeugenregelung aufgedeckt. "Das Kronzeugenprogramm ist ein hervorragendes Instrument zur Aufdeckung von kartellrechtswidrigen Absprachen", erklärte Dr. Theodor Thanner, Generaldirektor für Wettbewerb. "Die Bundeswettbewerbsbehörde wird der Aufdeckung von Kartellen weiterhin ein hohes Augenmerk schenken", zeigte sich Thanner zufrieden.

Die Geldbußen wurden wie üblich in zunächst unbestimmter Höhe beantragt und werden ziffernmäßig von der BWB bei Kartellgericht dann präzisiert, sobald das kartellgerichtliche Beweisverfahren das Vorbringen der BWB bestätigt und auch die individuellen Tatbeiträge der übrigen Kartellteilnehmer (Nicht-Kronzeugen) endgültig feststehen.

Druckchemikalien

Die Absprachen betrafen den Vertrieb (Großhandel) mit Spezialchemikalien für Druckereien ("Druckchemikalien"). Das sind chemische Produkte, die regelmäßig von Druckereien benötigt werden und spezielle technische Anforderungen für den Betrieb, die Reinigung und die Pflege von Druckwalzen, Drucktüchern und Druckmaschinen erfüllen müssen.

Dauer

Die Österreich weiten Kartellabsprachen begannen Mitte der 90er Jahre und dauerten bis zumindest Ende 2007 in unterschiedlicher Intensität. Es gab eine Phase ab 2000, in der sich die Unternehmen jeweils bilateral kontaktierten und eine Phase ab Ende Oktober 2004 (bis Ende 2007), in der multilaterale Akkordierungen stattfanden. In der multilateralen Phase kam es neben Zusammenkünften zusätzlich zu wöchentlichen telefonischen Kontakten.

Preise und Kunden abgestimmt

Die umfangreichen und jahrelangen Kartellabsprachen betrafen einerseits Preise für Druckchemikalien. So wurde z.B. in mehreren Zusammenkünften (z.B. in einem Kaffeehaus in Wilhelmsburg, NÖ) Preiserhöhungen beschlossen. Bei anderen Treffen wurden Preissenkungen vereinbart, die darauf zielten Mitbewerber aus dem österreichischen Markt zu drängen (Marktabschottung). Andererseits wurde der Schutz angestammter Kunden akkordiert. In diesen Fällen wurden z.B. gegenüber bestimmten Kunden Deckofferte mit absichtlich überhöhten Preisen abgegeben, um angestammte Kunden der Mitkartellanten nicht streitig zu machen. Darüber hinaus tauschten die Unternehmen auch Informationen über Konditionen, Zahlungsmodalitäten (Skonti) oder Jahresboni aus.

Auf diese Weise wurden sehr viele Druckereien in Österreich jahrelang mit künstlich hochgehaltenen Preisen versorgt und ihnen ein hoher Schaden zugefügt, den letztlich Konsumenten und Abnehmer von Druckereiprodukten zahlen.

Eine Übersicht über alle bisher verhängten Geldbußen aufgrund von Ermittlungen der BWB finden Sie hier: bitte klicken.

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