75,4 Mio €, die bisher höchste jemals in Österreich verhängte Kartellstrafe, ist am 8.10.2008 vom Obersten Gerichtshof (als Kartellobergericht) bestätigt worden. "Wir begrüßen diese Entscheidung. Das ist eine der wichtigsten wettbewerbsrechtlichen Entscheidungen und eine herausragende Bestätigung der Arbeit der Bundeswettbewerbsbehörde." freut sich Generaldirektor Theodor Thanner. Damit ist die am 14.12.2007 erstinstanzlich verhängte Geldbuße über die Unternehmen Otis GmbH (18,2 Mio €), Kone Aktiengesellschaft (22,5 Mio €), Schindler Aufzüge und Fahrtreppen GmbH (25 Mio €), Haushahn Aufzüge GmbH (6 Mio €) und Doppelmayr Aufzüge AG (3,7 Mio €) rechtskräftig. Mit dieser austarierten Entscheidung habe sich der Rechtsstaat im Interesse der KonsumentInnen durchgesetzt, so Thanner weiter.
Die Unternehmen haben mehrere Jahre geheime Absprachen über die Aufteilung von Projekten, über Preise sowie über sonstige sensible Marktinformationen getroffen. Das Verfahren wurde nach umfangreichen und monatelangen Ermittlungen der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) beim Kartellgericht eingeleitet. Die Absprachen haben wesentliche Teile der Geschäftstätigkeit der Unternehmen betroffen: das Geschäft für Neuerrichtung sowie Wartung und Modernisierung von Aufzügen und Fahrtreppen. Derartige Absprachen sind volkswirtschaftlich äußerst schädlich und wirken sich für Verbraucher nachteilig aus. Details: bitte klicken Sie hier.
Die KOG-Entscheidung vom 8.10.2008 (16 Ok 5/08) finden Sie hier: KOG-Entscheidung.
Mit dieser Entscheidung sowie der vorgestern verkündeten Verhängung einer Geldbuße von 1,9 Mio € gegen ein Kartell im Chemiegroßhandel (zur Veröffentlichung klicken Sie bitte hier) gehe eine für die BWB äußerst erfolgreiche Woche zu Ende, so Thanner abschließend.
Aufzugs- und Fahrtreppenkartell: Bestätigung der Geldbuße durch OGH (75,4 Mio EUR)